Der Behördenwegweiser enhält Informationen zu allen „Lebenslagen“ 

Wer kennt es nicht, dringend eine Information zu benötigen und nicht zu wissen, an wen man sich wenden kann?

In diesem Menüpunkt können Details zu Themen wie Führerschein, Geburt, Heirat, Jobs, Personalausweis, Reisepass, Todesfall, Umzug, Vereine und Wahlen abgerufen werden.

Als bestmögliches Service werden die Informationen tagesaktuell gehalten und sind so über die Internetplattform für jede Bürgerin und jeden Bürger jederzeit frei abrufbar.


Allgemeines zu akademischen Graden

Allgemeine Informationen

Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

Hinweis

"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Zuständige Stelle

Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

Zusätzliche Informationen

Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. August 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung