Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung auf einem Friedhof kann in verschiedenen Grabarten erfolgen: Einzel-, Familiengräber (Doppelgrab), Grüfte, u.a. In einem Einzelgrab ist üblicherweise eine Legung von 2 Särgen vorgesehen, in einem Familiengrab (Doppelgrab) 4 Särge, Grüfte können je nach Größe Platz für 4 oder 6 Särge bieten. Diese Angaben unterliegen jedoch den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsverwaltung und den örtlichen Gegebenheiten und sind daher nur als Richtwert zu betrachten. Bei der Neuerrichtung oder Veränderungen (z.B.: Anbringung einer Grabplatte) einer Grabstätte müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Friedhofsordnung berücksichtigt werden, dafür ist die Genehmigung der zuständigen Friedhofsverwaltung einzuholen.

Feuerbestattung

Feuerbestattungen / Einäscherungen dürfen nur in genehmigten Krematorien erfolgen. Der/die Verstorbene wird in einem für Kremationen zugelassenen Sarg in das Krematorium überführt, wo die Einäscherung durchgeführt wird. Zur Aufnahme der Asche dient ein gesetzlich definiertes Behältnis, die Aschenkapsel / Urne. Urnen können auf einem Friedhof (Erdgrab oder Gruft) oder einem Urnenhain bestattet werden.