Informationen: EINSCHREIBUNG IN DEN KINDERGARTEN
* ACHTUNG *
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung dürfen seitens der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram die Kinder leider nicht mehr – wie bisher – angeschrieben werden.
Deshalb wird über die Gemeindezeitung, Gemeindehomepage sowie -App bekanntgegeben:
EINSCHREIBUNG im Kindergarten NICHT MÖGLICH
Aufgrund der Covid-19-Maßnahmen können die gewohnten Einschreibungen nicht mehr in den Kindergärten stattfinden.
VORMERKUNG für Kindergarten ist möglich![Achtung]()
Sie können für Ihr Kind einen Kindergartenplatz vormerken lassen. Eine Vormerkung ist persönlich am Stadtamt Deutsch-Wagram oder online über das Formular möglich.
Des Weiteren möchten wir Sie höflichst darauf hinweisen, dass die Eltern selber dafür sorgen müssen, dass ihr Kind einen Kindergartenplatz in der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram zugeteilt bekommt.
Es erfolgt keine automatische Vormerkung.
Wir erlauben uns nochmals auf die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes in einen der NÖ Landeskindergärten Deutsch-Wagram hinzuweisen:
- Vollendung des dritten Lebensjahres bzw. auch nach Maßgaben der vorhandenen Plätze laufend alle Kinder die das 2,5 Lebensjahr vollenden.
- Der ordentliche Wohnsitz des Kindes sowie eines Elternteiles in Deutsch-Wagram.
Nur, wenn diese Vorrausetzungen gegeben sind, kann das Kind den von der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram - als Kindergartenhalter - zugeteilten Kindergartenplatz in Anspruch nehmen!