Trauerfall

Die Trauer und den Schmerz, den der Verlust eines geliebten Menschen auslöst, können wir Ihnen nicht nehmen, aber wir als Bestatter und Menschen, die mit dieser Situation vertraut sind, möchten Ihnen unterstützend und beratend unsere Hilfe anbieten.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02247/2274.

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Zuerst verständigen Sie den Arzt, der die Totenbeschau durchführt. Erst nach der Totenbeschau (und schriftlicher Anordnung) ist es uns erlaubt, den Verstorbenen vom Sterbeort abzuholen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verstorbene bis zum Eintreffen des Arztes in unveränderter Lage bleiben soll. Zur Ausstellung der "Anzeige des Todes" benötigt der Arzt folgende Dokumente der/des Verstorbenen. Wir ersuchen Sie diese vorzubereiten:

  • Geburtsurkunde oder Taufschein 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
  • Heiratsurkunde 
  • Meldezettel
  • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde der Ehegattin bzw. des Ehegatten
  • Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • Bei einer Versicherung des Wiener Vereins ( > Wiener Verein, < ): Versicherungspolizze(n)
  • Foto für Trauerbild
  • Grabstättenbescheid, sofern vorhanden
  • Bekleidung

Die Bestattung Deutsch-Wagram übernimmt für Sie:

  • Abholung vom Sterbeort
  • Besorgung der notwendigen Sterbedokumente am Standesamt
  • Überführungen (In- und Ausland)
  • Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof
  • Beratung betreffend der Bestattungsart
  • Auswahl des Sarges oder der Urne
  • Terminkoordination für die Trauerfeierlichkeiten mit allen zuständigen Stellen 
  • Gestaltung von Parten, Trauerbildern und Danksagungen
  • Vermittlung von Gesprächen mit den Vertretern verschiedenster Konfessionen oder Trauerredner
  • Organisation der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
  • Verrechnung von Vorsorgeversicherungen (Wiener Verein)
  • Verrechnung mit der Friedhofsverwaltung