Der Behördenwegweiser enhält Informationen zu allen „Lebenslagen“ 

Wer kennt es nicht, dringend eine Information zu benötigen und nicht zu wissen, an wen man sich wenden kann?

In diesem Menüpunkt können Details zu Themen wie Führerschein, Geburt, Heirat, Jobs, Personalausweis, Reisepass, Todesfall, Umzug, Vereine und Wahlen abgerufen werden.

Als bestmögliches Service werden die Informationen tagesaktuell gehalten und sind so über die Internetplattform für jede Bürgerin und jeden Bürger jederzeit frei abrufbar.


Mastergrade

Ein Mastergrad wird durch den Abschluss eines Masterstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF) bzw. Fachhochschul-Masterstudiengangs (→ BMBWF) erlangt.

Das Masterstudium ist ein vollwertiges Studium, dauert mindestens vier Semester, bedarf typischerweise 90 ECTS-Punkte bis 120 ECTS-Punkte (Minimum 60 ECTS-Punkte) und endet mit Sponsion. Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur mit einem gleichwertigen und facheinschlägigen Studium möglich.

Die genauen Bezeichnungen des Mastergrades (z.B. "Master of Science") werden von den Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Mastergrade werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.

Eine besondere Stellung innerhalb der Mastergrade bilden die Mastergrade in der Weiterbildung.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung