Rechtsinformation: Müllablagerungen

Rechtsinformation_Müllablagerungen

LEIDER kommt es immer wieder vor, dass Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte ihren Abfall nicht in den dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgen, sondern gesondert daneben stapeln, weil die Mülltonnen nicht genug Platz bieten.

Gemäß NÖ Abfallwirtschaftsgesetz sind die Anzahl und Größe der aufzustellenden Müllbehälter mit Bescheid so festzusetzen ist, dass in den beigestellten Müllbehältern der zu erfassende und erfahrungsgemäß anfallende Müll innerhalb des Abfuhrzeitraumes nach dem Stand der Technik erfasst werden kann (§ 11 Abs. 6 NÖ AWG 1992).

Wenn demnach die Anzahl und Größe der Müllbehälter nicht ausreicht, ist vom Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten zunächst einmal mit dem Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gänserndorf (GVU) Kontakt aufzunehmen zur Anforderung weiterer Müllbehälter.

Wenn dies aus Platzgründen nicht möglich ist oder der erhöhte Müllanfall nur vorübergehend besteht, bieten wir im Bürgerservice der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram diverse Säcke zum Erwerb. Wir führen von Windelsäcken über Biotonnen-Säcken bis hin zum Restmüllsack.

Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen bei Bedarf gerne weiter.

Es wird darauf hingewiesen, dass Müllansammlungen neben den Müllbehältern nicht entsorgt werden!

Nähere Informationen zu allen Fragen der Abfallentsorgung sowie für die Nachbestellung der Berechtigungskarte erhalten Sie direkt beim 

Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk GÄNSERNDORF (G.V.UHarrasser Straße 17
2223 Hohenruppersdorf
Telefon: 02574 / 8954-0
Fax: 02574 / 8954-9
E-Mail: office@gvu-gf.at

Bürozeiten: 

Montag bis Donnerstag:
8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.30 Uhr 

  • Quelle: Gemeindezeitung "Stadtleben" Nr. 03/2019