Der Behördenwegweiser enhält Informationen zu allen „Lebenslagen“ 

Wer kennt es nicht, dringend eine Information zu benötigen und nicht zu wissen, an wen man sich wenden kann?

In diesem Menüpunkt können Details zu Themen wie Führerschein, Geburt, Heirat, Jobs, Personalausweis, Reisepass, Todesfall, Umzug, Vereine und Wahlen abgerufen werden.

Als bestmögliches Service werden die Informationen tagesaktuell gehalten und sind so über die Internetplattform für jede Bürgerin und jeden Bürger jederzeit frei abrufbar.


Richtiges Tragen von Orden

Für das "richtige" Tragen von Orden gibt es keine rechtlichen Regelungen. Es bestehen aber sehr klare Konventionen. Wer mit ihnen nicht vertraut ist, lässt damit nicht nur Respekt gegenüber dem verleihenden Staat vermissen, sondern riskiert auch zumindest spöttische Blicke bei gesellschaftlichen Ereignissen.

Grundsatz ist, dass Volldekorationen nur zum Frack oder zur Uniform und zum großen Abendkleid, nie zum Smoking und zu einem kurzen Kleid getragen werden.

Banddekorationen werden an einer Schärpe getragen, die von der rechten Schulter zur linken Hüfte angelegt wird. Ist das Staatsoberhaupt anwesend, wird sie über der Weste, ansonsten darunter getragen. Damen tragen sie nie auf der bloßen Schulter.

Bruststerne und Steckdekorationen werden links in der Höhe des letzten Rippenbogens angesteckt.

Halsdekorationen trägt man knapp unterhalb der Frackmasche.

Besitzt jemand mehrere Orden desselben Landes, so wird immer nur der höchste getragen. Mehrere verschiedene Orden können kombiniert werden, es ist aber nicht elegant, gleichzeitig mehr als maximal drei Bruststerne bzw. mehr als eine Halsdekoration zu tragen.

Die zumeist mit einem Orden übergebene Rosette wird auf dem linken Revers getragen, dies auch nur zur dunklen Kleidung und offiziellen Anlässen.

Es ist unangebracht, neben staatlichen Auszeichnungen ordensähnliche private Dekorationen zu tragen.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt