Der Behördenwegweiser enhält Informationen zu allen „Lebenslagen“ 

Wer kennt es nicht, dringend eine Information zu benötigen und nicht zu wissen, an wen man sich wenden kann?

In diesem Menüpunkt können Details zu Themen wie Führerschein, Geburt, Heirat, Jobs, Personalausweis, Reisepass, Todesfall, Umzug, Vereine und Wahlen abgerufen werden.

Als bestmögliches Service werden die Informationen tagesaktuell gehalten und sind so über die Internetplattform für jede Bürgerin und jeden Bürger jederzeit frei abrufbar.


Eidesstattliche Erklärung

Sinnverwandte Begriffe: Erklärung an Eides statt, Eidesstättige Erklärung

Eine Eidesstattliche Erklärung ist die Glaubhaftmachung einer Tatsache an Eides statt. Dieses "Bescheinigungsmittel" findet sich in verschiedenen Rechtsmaterien und ist dort jeweils genauer gesetzlich geregelt. Die Erklärung erfolgt in der Regel mit Datum und Unterschrift der/des Erklärenden.

Eine wahrheitswidrige Erklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispiel

"Ich erkläre eidesstattlich, dass ich den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe."

"Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe."

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion