KARATE Deutsch-Wagram Aktiv (VS Deutsch-Wagram)

Traditionelles japanisches Karate-Do bedeutet, dass nicht nur der sportliche Aspekt der körperlichen Ausbildung gefördert wird, sondern dass die Ausbildung unserer Mitglieder darauf ausgerichtet ist, solche Tugenden wie Höflichkeit, Bescheidenheit und Respekt vor anderen im täglichen Training zu entwickeln.

Anhang

Kontakt

Ort: Schulallee 1
2232 Deutsch-Wagram

Telefon 1: +43 664 6154481

Telefon 2: +43 676 5560042

ZVR-Nummer: 662 505 681

E-Mail-Adresse: karatedwaktiv@gmail.com

Produkte / Angebote / Dienstleistungen

Trainingszeiten:

MO MI 17.00 bis 18.00 Kinder 1

MO MI 18.00 bis 19.00 Kinder 2

MO MI 19.00 bis 20.00 Jugendliche/Erwachsene

DI 18.30 bis 19.30 Jugendliche/Erwachsene freies Training

FR 17.30 bis 18.30 Kinder 1/2

FR 18.30 bis 19.30 Jugendliche/Erwachsene

Sommerferien: 

DI DO 17.30 bis 18.30 Kinder

DI DO 18.30 bis 19.30 Erwachsene

Einschreibgebühr: 

€ 50.- einmalig

Kinder, Schüler bis 14 Jahre:

€ 43.- monatlich mittels Einziehungsauftrag

oder € 205.- im Halbjahr

jedes weitere Kind bis 14 Jahre:

€ 38.- monatlich mittels Einziehungsauftrag

oder € 170.- im Halbjahr

Schüler, Studenten bis 25 Jahre:

€ 49.- monatlich mittels Einziehungsauftrag

oder € 230.- im Halbjahr

Erwachsene: 

€ 53.- monatlich mittels Einziehungsauftrag

oder € 250.- im Halbjahr

Ersatzkarte (Verlust)
€ 2.-

Bankverbindung: 

„DeutschWagram-Aktiv“, Bank: BTV

IBAN: AT11 1630 0001 3017 3233

BIC: BTVAAT22



Der Monatsbeitrag ist immer im Voraus bis spätestens 1. des nächsten Monats per Einziehungsauftrag zu bezahlen

Das Formular für die Einzugsermächtigung bitte beim Verein (office@karatewien.at) anfordern, unterzeichnen und das Original unseren TrainerInnen übergeben.

Der Halbjahresbeitrag gilt immer für die Monate 1-6 bzw. 7-12 des Jahres!

Der Monatsbeitrag gilt nur für Neueinschreibungen und ist in einer Summe bis zum Ende des Halbjahres zu bezahlen!

Schnuppern ist zweimal kostenlos möglich, beim dritten Training ist die Anmeldung und eine Zahlungsbestätigung vorzuweisen!

Bei Abschluss einer Mitgliedschaft gilt das Datum des 1. Schnuppertrainings als Eintrittsdatum (Zahlungsbeginn).

Auch bei monatlicher Zahlungsweise bleibt die Austrittsmöglichkeit zum Jahresende immer im Dezember (31.12. des laufenden Jahres)
schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen (Datum des Poststempels).

weitere Infos siehe:

www.karatewien.at

https://www.facebook.com/karatewien.at/

Obmann

HAUSS Gerald

Sebastian Kneipp-Gasse 27/5
2232 Deutsch-Wagram

Obmannstellvertreter