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€ 14,30 Bundesabgabe (für Ansuchen) € 14,30 Bundesabgabe (für Bescheinigung) € 2,10 Verwaltungsabgabe
Neuförderung eines Betriebes (erstmaliges Erlangen eines Gewerbescheines): NUR Verwaltungsabgabe € 2,10 Ausbildung für eine ehrenamtliche Tätigkeit NUR Verwaltungsabgabe € 2,10 Gebührenermäßigung bei „Adressierung“ Dient die Bekundung gegenüber einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person, fällt keine Zeugnisgebühr an NUR
€ 14,30 Bundesabgabe für Ansuchen € 2,10 Verwaltungsabgabe
€ 16,40 Insgesamt