Schutzimpfung Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2007 die Richtlinien für die Vergabe der Förderung Gebärmutterhalskrebs- wie folgt - beschlossen:   

Richtlinien: 

  1. Gefördert wird 30% vom Impfstoff, nicht die Impfgebühr. 
  2. Bezugsfähig sind nur Frauen und Männer, die ihren Hauptwohnsitz in Deutsch-Wagram haben und sich zwischen dem 9. und 26. Lebensjahr befinden. (Falls die Landesförderung bei Frauen bis zu einem höheren Alter gilt, wird das Alter auf diese Förderung angepasst).
  3. Wird die NÖ Landesförderung bereits in Anspruch genommen, fördert die Stadtgemeinde Deutsch-Wagram max. € 90,- (30% sind € 30,- pro Impfung).
  4. Wird die NÖ Landesförderung nicht in Anspruch genommen, fördert die Stadtgemeinde Deutsch-Wagram max. € 270,- ( = 30%)  
  5. Gilt nur nach Vorlage der ärztlichen Bestätigung über den Erhalt der 3 Teilimpfungen. 
  6. Diese Förderung gilt ab 14.12.2007 bis auf Widerruf.

Zuständig

Zuständigkeiten