Rechtsinformation: Informationen zur Hundehaltung

Stadtinformation

In Niederösterreich müssen alle Hunde an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern, Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen an der Leine oder mit Maulkorb (ausgenommen „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“: hier gilt Maulkorb und Leine) geführt werden und sind die Hundehalter zur unverzüglichen Entfernung der hinterlassenen Exkremente verpflichtet!

Als Service der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram - zur Unterstützung der Hundehalter - befinden sich im Gemeindegebiet "Gassi-Automaten" mit Sackerl zur freien Entnahme.

Wer die Exkremente seines Hundes nicht unverzüglich beseitigt und entsorgt bzw. seinen Hund ohne Leine oder Maulkorb führt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist diese von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu € 7.000,- (und im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 3 Wochen) zu bestrafen.

  • Quelle: Gemeindezeitung "Stadtleben" Nr. 04/2017