Rechtsinformation: Hundehaltung in NÖ (Maulkorb-/Leinenpflicht, Entfernung Exkremente)

In Niederösterreich müsen alle Hunde an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern, Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen
an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. 

Für sogenannte „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ (darunter fallen die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu) und „Auffällige Hunde“ gilt Maulkorb-und Leinen-Pflicht!

Weiters sind die Hundehalter zur unverzüglichen Entfernung der hinterlassenen
Exkremente verpflichtet!
Dazu finden Sie als Service der Stadt im gesamten Gemeindegebiet zahlreiche „Gassi-Automaten“ mit Sackerl zur freien Entnahme. 

Diese werden regelmäßig befüllt und stehen allen Hundehaltern kostenlos zur Verfügung.

Wer die Exkremente seines Hundes nicht unverzüglich beseitigt und entsorgt bzw. seinen Hund ohne Leine bzw. Maulkorb führt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist diese von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe (und im Fall der Uneinbringlichkeit
mit einer Ersatzfreiheitsstrafe) zu bestrafen.

  • Quelle: Gemeindezeitung "Stadtleben" Nr. 03/2019