Rechtsinformation: Drohnenbewilligungen

Stadtinformation

Da die Anzahl an Drohnenverkäufen stark steigt, wird die Brisanz dieses Themas immer größer.

Drohnenbesitzer - auch von gängigen Drohnen, welche in jedem Elektro- bzw. Spielzeuggeschäft zu haben sind, sind lt. Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig.

Diese umfasst im Groben den Flug im unbebauten und unbesiedelten Gebiet.

Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltungen ist nicht erlaubt!

Die meisten Drohnenbesitzer wissen über diese Tatsache nicht Bescheid und laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafrahmen von bis zu € 22.000,- zu fallen.

Es gibt ein hohes Gefahrenpotential, man denke an die Personenschäden durch abstürzende Drohnen, Irrläufer, welche an einer Bundesstraße oder Autobahn einen Unfall verursachen können usw.


Mindestalter: 16 Jahre

Nachweis einer Haftpflichtversicherung lt. LfG

Max. Flughöhe: 150m Flug nur über unbebauten und/oder unbesiedeltem Gebiet – Bewilligungskosten ca. € 300,--.


Auskünfte erhalten Sie gerne unter:

Telefon: 0664/594 83 83
info@drohnenbewillgiung.at
www.drohnenbewilligung.at

 

  • Quelle: Gemeindezeitung "Stadtleben" Nr. 02/2017