NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreungsförderung für Eltern

Information an die Eltern

Die Antragstellung der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung bzw. NÖ Kinderbetreuungsförderung erfolgt mittels Onlineantrag unter folgendem Link in 7 einfachen Schritten:

http://www.noel.gv.at/noe/Kinderbetreuung/foerd_noeKinderbetreuung.html


Dem Onlineantrag beizufügen sind folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweise
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Arbeitszeitbestätigung und Anmeldung bei der GKK bei Teilzeitkräften
  • Alimentationsbestätigungen bei Kindern unter 2 ½ Jahren
  • Nachweis über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes
  • Nachweise über sonstige Einnahmen
  • Nachweis über Förderungen anderer Stellen
  • Vollständig ausgefüllte Betreuungsbestätigung der Horteinrichtung, der Tagesbetreuungseinrichtung oder der Tageseltern.
  • Die Betreuungszeit ist monatlich anzugeben.

Dieses Förderansuchen gilt nicht für Betreuung von Kindern in NÖ Landeskindergärten und in den schulischen Nachmittagsbetreuungen.

Kontakt:

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allg. Förderung und Stiftungsverwaltung (F3)
Referat Generationen
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

Tel.: 02742/9005-13283
Fax.: 02742/9005-13335
Email: kinderbetreuung@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/datenschutz

Land NÖ: Informationen zur NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreungsförderung (157 KB) - .PDF

Zuständigkeiten