Kindergarten: Vormerkformular für einen Kindergartenplatz

Kindergarten: Vormerkformular für einen Kindergartenplatz

*** ACHTUNG ***
 Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung dürfen die Kinder seitens der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram bezüglich eines Kindergartenplatzes leider nicht mehr – wie bisher – angeschrieben werden. 

Wir möchten Sie höflichst darauf hinweisen, dass Sie als Eltern selbst dafür sorgen müssen, dass Ihr Kind für einen Kindergartenplatz in der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram vorgemerkt wird.

Die Vormerkung können Sie persönlich am Stadtamt Deutsch-Wagram oder über dieses Online-Formular auf der Homepage der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram vornehmen.

Es erfolgt keine automatische Vormerkung. 

Wir erlauben uns nochmals auf die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes in einem der NÖ Landeskindergärten Deutsch-Wagram hinzuweisen: 

  • Vollendung des dritten Lebensjahres bzw. auch nach Maßgabe der vorhandenen Plätze laufend alle Kinder, die das 2,5. Lebensjahr vollenden.
  • Der Hauptwohnsitz des Kindes sowie eines Elternteiles in Deutsch-Wagram.

Nur, wenn diese Vorrausetzungen gegeben sind, kann das Kind den vom Kindergartenhalter zugeteilten Kindergartenplatz in Anspruch nehmen! 


 

Vormerkformular: Kindergartenplatz (110 KB) - .PDF