Strafregisterauszug

Zuständig

 

VERGEBÜHRUNG: 

€ 14,30    Bundesabgabe (für Ansuchen)
€ 14,30    Bundesabgabe (für Bescheinigung) 
€   2,10    Verwaltungsabgabe

€ 30,70 GESAMT


AUSNAHMEN:   

Neuförderung eines Betriebes (erstmaliges Erlangen eines Gewerbescheines):
NUR Verwaltungsabgabe € 2,10
 
Ausbildung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
NUR Verwaltungsabgabe € 2,10
 
Gebührenermäßigung bei „Adressierung“
Dient die Bekundung gegenüber einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person, fällt keine Zeugnisgebühr an NUR

€  14,30 Bundesabgabe für Ansuchen                 
€   2,10 Verwaltungsabgabe 

€ 16,40  Insgesamt