Wichtige Schritte

Für die Aufnahme des Todesfalles bei der Bestattung Deutsch-Wagram sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Todesbescheinigung (rosa Schein) 
  • Sterbeurkunde          
  • Grabdaten (Friedhof, Gruppe, Reihe und Nummer der Grabstelle) oder zumindest den Namen und das Beerdigungsdatum eines bereits im Grab Beerdigten
  • Polizzen oder Anweisung des Wiener Vereins 
  • Foto des Verstorbenen (falls eine Bildparte gewünscht wird)

Die Zeit „danach“…….

Nach dem Tod eines Menschen sind eine Reihe an Fragen zu klären, Maßnahmen zu treffen und Wege zu erledigen. Als Hilfestellung möchten wir Sie auf folgende Details hinweisen:

  • Abklärung von Pensionsansprüchen für Hinterbliebene 
  • Pensionsabmeldung bei der zuständigen Pensionsstelle
  • Die Aktualisierung der Meldestatistik erfolgt automatisch durch das Standesamt 
  • Die Vorladung zum Notar/Verlassenschaftsverfahren erfolgt automatisch 
  • Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen.

Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:

  • Name, Adresse, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesdokumente des Verstorbenen
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldezettel
  • Letztwillige Verfügung
  • Beschluss über die Betrauung mit der Obsorge (Vormundschaft), Beschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter
  • Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten
    Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Firmenbuchauszüge, KFZ-Papier etc.
  • Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses

Eine sorgfältige Vorbereitung des Todesfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.

  • unter verschiedensten Bedingungen werden von folgenden Stellen Bestattungskostenbeiträge bzw. Sterbegelder gewährt: Pensionskassen, Gewerkschaften, Vereine, ... 
  • Antrag um Gewährung von Pensionen (Krankenkasse oder Pensionsversicherung) 
  • Löschung bzw. Änderung von Versicherungen (Lebens-,Feuer-, Haftpflicht-, Unfall-, Gebäude-, Haushaltsversicherung, .. ) 
  • Ab- bzw. Ummeldung von Strom-, Wasser-, Gasbezug beim jeweiligen Energieversorger 
  • Ab- bzw. Ummeldung von Telefonanschluss, Rundfunk- und Fernsehbewilligung beim jeweiligen Postamt 
  • Kündigung bzw. Änderung von Miet- oder anderen auf den Verstorbenen lautenden Verträgen 
  • Löschung von Einziehungsaufträgen 
  • Abbestellen von Zeitungsabonnements 
  • Zurücklegung von Gewerbeberechtigungen 
  • Hausstandsauflösungen 
  • Versorgung von Haustieren