Rechtsinformation: Überprüfungs- und Kehrperioden

Stadtinformation

Mit einer aktuellen Änderung der Verordnung durch die NÖ Landesregierung wurde die Mindestanzahl der Überprüfungen und Kehrungen deutlich reduziert.
Dies resultiert aus einer laufenden Senkung der Schadstoffemissionen von Abgasanlagen und Feuerstätten.

Seit 1. 1. 2017 geltenden folgende neue Regelungen:

Abgasanlagen


BrennstoffIntervall ALTIntervall NEU
Brennwert - Gas / Heizöl / Brennwert11
Außenwandgerät01/3
Heizöl extraleicht3/22
Pellets32
Standardisierte Brennstoffe
lt. ÖNORMEN EN ISO 17225-1/7
für Kachelöfen, offene Kamine, etc.
34
Standardisierte Brennstoffe
lt. ÖNORMEN EN ISO 17225-1/7
für Zentralheizungen
5/44

Überprüfungs- und Kehrperioden ab 01.01.2017: Abgasanlagen 

  • Abgasfänge müssen in regelmäßigen Abständen einer Betriebsdichteprüfung unterzogen werden.
  • Bei Überdruckbetrieb mindestens alle 5 Jahre.
  • Bei Unterdruckbetrieb mindestens alle 10 Jahre.

Feuerstätten

Feuerstätten und Verbindungsstücke sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen. Die Überprüfungen sind zwingend vorgeschrieben, um rechtzeitig Schäden, Undichtheiten oder Verunreinigungen aufzuzeigen.

BEI FRAGEN STEHT IHNEN IHR RAUCHFANGKEHRER SELBSTVERSTÄNDLICH ZUR VERFÜGUNG!

  • Quelle: Gemeindezeitung "Stadtleben" Nr. 02/2017