Am 29. September
wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte
Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir
möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der
bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen.
Deshalb wird Ihnen im August eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt.
Achten Sie
daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen
Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
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VERWENDEN SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Diese
ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die
Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren
Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere
Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.
Doch
was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich in der Gemeinde,
- schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE
TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche
und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr
erfolgen.
- Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 27.
September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei
einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung
der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem
Gemeindebediensteten übergeben.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte
muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde
abzugeben.
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen
Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung
bei der Wahlkartenantragstellung.