KARATE Deutsch-Wagram Aktiv (VS Deutsch-Wagram)

Traditionelles japanisches Karate-Do bedeutet, dass nicht nur der sportliche Aspekt der körperlichen Ausbildung gefördert wird, sondern dass die Ausbildung unserer Mitglieder darauf ausgerichtet ist, solche Tugenden wie Höflichkeit, Bescheidenheit und Respekt vor anderen im täglichen Training zu entwickeln.

Kontakt

Ort: Schulallee 1
2232 Deutsch-Wagram

Telefon 1: +43 664 6154481

Telefon 2: +43 676 5560042

ZVR-Nummer: 662 505 681

E-Mail-Adresse: office@karatewien.at

Produkte / Angebote / Dienstleistungen

Trainingszeiten:

MO MI 17.00 bis 18.00 Kinder 1

MO MI 18.00 bis 19.00 Kinder 2

MO MI 19.00 bis 20.00 Jugendliche/Erwachsene

DI 19.00 bis 20.00 Jugendliche/Erwachsene freies Training

FR 17.30 bis 18.30 Kinder 1+2

FR 18.30 bis 19.30 Jugendliche/Erwachsene

Sommerferien: 

DI und DO 17.30 bis 18.30 Kinder

DI und DO 18.30 bis 19.30 Erwachsene

Einschreibgebühr: 

€ 50.- einmalig (verfällt bei Vereinsaustritt)

Kinder, Schüler bis 14 Jahre:

€ 55.- monatlich oder alle 3 Monate € 158.- mittels Einziehungsauftrag

bzw. € 285.- im Halbjahr oder € 550.- Jahresbeitrag

jedes weitere Kind bis 14 Jahre:

€ 49.- monatlich oder € 140.- alle 3 Monate mittels Einziehungsauftrag

bzw. € 255.- im Halbjahr oder € 490.- Jahresbeitrag

Schüler, Studenten bis 25 Jahre:

€ 61.- monatlich oder € 176.- alle 3 Monate mittels Einziehungsauftrag

bzw. € 315.- im Halbjahr oder € 610.- Jahresbeitrag 

Erwachsene: 

€ 67.- monatlich oder € 194.- alle 3 Monate mittels Einziehungsauftrag

bzw. € 345.- im Halbjahr oder € 670.- Jahresbeitrag

Ersatzkarte (Verlust)
€ 5.-

Bankverbindung: 

„Deutsch-Wagram Aktiv“, Bank: BTV

IBAN: AT11 1630 0001 3017 3233

BIC: BTVAAT22


Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt je nach gewählter Zahlungsweise 
(monatlich, alle drei Monate, halbjährlich oder jährlich). 
Bei monatlicher und dreimonatlichen Zahlungsweise erteilt das Mitglied dem Verein 
ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zur Abbuchung der fälligen Beiträge vom angegebenen Konto. 
Die Abbuchung erfolgt jeweils zu Beginn des vereinbarten Zahlungszeitraums. 

Schnuppern ist zweimal kostenlos möglich, beim dritten Training ist die Anmeldung und eine Zahlungsbestätigung vorzuweisen!

Bei Abschluss einer Mitgliedschaft gilt das Datum des 1. Schnuppertrainings als Eintrittsdatum (Zahlungsbeginn).

Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Eintrittsdatum. 
Innerhalb dieser Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nicht möglich. 
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, 
sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich (per Brief oder E-Mail) gekündigt wird. 
Maßgeblich ist das Datum des Einlangens der Kündigung beim Verein. 
Die Wahl der Zahlungsweise – monatlich, alle 3 Monate, halbjährlich oder jährlich – hat keinen Einfluss auf die Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfristen. 
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.

weitere Infos siehe:

www.karatewien.at

https://www.facebook.com/karatewien.at/

Obmann

HAUSS Gerald

Sebastian Kneipp-Gasse 27/5
2232 Deutsch-Wagram

Obmannstellvertreter