Richtlinien: Plakatständer

13.12.2025

Richtlinien zur Aufstellung von Plakatständer

  1. Grundsätzlich hat jeder Aufsteller eine standsichere Aufstellung in geeigneter Weise unter Vermeidung von Beschädigungen zu gewährleisten.
  2. Das Befestigen an Bäumen ist in jeder Form untersagt.
  3. Im Falle der Aufstellung auf Teilen von Straßen (z.B. auf Gehsteigen, in Grünstreifen usw) darf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dies umfasst insbesondere die dauerhafte Gewährleistung der für den Fußgänger und Fahrzeugverkehr notwendigen Sicht im Kreuzungsbereich. Sichtbehindernd aufgestellte Plakatständer können von der Gemeinde entfernt werden.
  4. Der Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden, sodass am Gehsteig eine freie Durchgangsbreite von mindestens 125 cm erforderlich ist.
  5. Es ist ein Mindestabstand von 3 m vom Scheitelpunkt zu Kreuzungen einzuhalten.
  6. In der gesamten Allee (Schulallee + Friedhofallee, [ausgenommen Marktplatz] ) dürfen keine Befestigungen erfolgen. Siehe beiliegende Planskizze ./A.
  7. Innerhalb des Kreisverkehrs (beim Billa Plus) sind jegliche Aufstellungen unzulässig.
  8. Im Bereich der Brücke Bockfließerstr. (gemäß beiliegender Planskizze ./B) sind jegliche Aufstellungen unzulässig.
  9. Das Aufstellen ist 14 Tage vor sowie 7 Tage nach Veranstaltungen im Gemeindegebiet zulässig. Während dieser drei Wochen sind Aufstellungen für angemeldete Veranstaltungen im Gemeindegebiet in geringem Ausmaß zulässig.
  10. Bei Aufstellung auf sonstigen Flächen der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram ist jedenfalls auf die dort herrschende Nutzung Rücksicht zu nehmen.