Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Für die Heizperiode 2024/2025 soll somit insgesamt € 150,-- als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom
21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
1.a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder - “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß
§ 293 ASVG nicht überschreiten.
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ab 21. Oktober 2024 auf folgender Homepage:
Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich (noe.gv.at)