Trainingszeiten:
MO MI 17.00 bis 18.00 Kinder 1
MO MI 18.00 bis 19.00 Kinder 2
MO MI 19.00 bis 20.00 Jugendliche/Erwachsene
DI 19.00 bis 20.00 Jugendliche/Erwachsene freies Training
FR 17.30 bis 18.30 Kinder 1+2
FR 18.30 bis 19.30 Jugendliche/Erwachsene
Sommerferien:
DI und DO 17.30 bis 18.30 Kinder
DI und DO 18.30 bis 19.30 Erwachsene
Einschreibgebühr:
€ 50.- einmalig (verfällt bei Vereinsaustritt)
Kinder, Schüler bis 14 Jahre:
€ 55.- monatlich oder alle 3 Monate € 158.- mittels Einziehungsauftrag
bzw. € 285.- im Halbjahr oder € 550.- Jahresbeitrag
jedes weitere Kind bis 14 Jahre:
€ 49.- monatlich oder € 140.- alle 3 Monate mittels Einziehungsauftrag
bzw. € 255.- im Halbjahr oder € 490.- Jahresbeitrag
Schüler, Studenten bis 25 Jahre:
€ 61.- monatlich oder € 176.- alle 3 Monate mittels Einziehungsauftrag
bzw. € 315.- im Halbjahr oder € 610.- Jahresbeitrag
Erwachsene:
€ 67.- monatlich oder € 194.- alle 3 Monate mittels Einziehungsauftrag
bzw. € 345.- im Halbjahr oder € 670.- Jahresbeitrag
Ersatzkarte (Verlust)
€ 5.-
Bankverbindung:
„Deutsch-Wagram Aktiv“, Bank: BTV
IBAN: AT11 1630 0001 3017 3233
BIC: BTVAAT22
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt je nach gewählter Zahlungsweise
(monatlich, alle drei Monate, halbjährlich oder jährlich).
Bei monatlicher und dreimonatlichen Zahlungsweise erteilt das Mitglied dem Verein
ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zur Abbuchung der fälligen Beiträge vom angegebenen Konto.
Die Abbuchung erfolgt jeweils zu Beginn des vereinbarten Zahlungszeitraums.
Schnuppern ist zweimal kostenlos möglich, beim dritten Training ist die Anmeldung und eine Zahlungsbestätigung vorzuweisen!
Bei Abschluss einer Mitgliedschaft gilt das Datum des 1. Schnuppertrainings als Eintrittsdatum (Zahlungsbeginn).
Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Eintrittsdatum.
Innerhalb dieser Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nicht möglich.
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch,
sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich (per Brief oder E-Mail) gekündigt wird.
Maßgeblich ist das Datum des Einlangens der Kündigung beim Verein.
Die Wahl der Zahlungsweise – monatlich, alle 3 Monate, halbjährlich oder jährlich – hat keinen Einfluss auf die Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfristen.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
weitere Infos siehe:
www.karatewien.at
https://www.facebook.com/karatewien.at/