Information zur Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes

HP-Newslogo: Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes

1. Verpflichtender „NÖ Hundepass“ 

Ist verpflichtend für alle Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme eines Hundes. Gilt ab 1. Juni 2023.
          Vorlagefrist des NÖ Hundepasses: 6 Monate ab der Meldung des Hundes 

         Anm.: Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.

 
 2. Obergrenze zur Haltung von Hunden

Festlegung einer Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential: max. 2 pro Haushalt).
 

 3. Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung 

Gilt für alle Hundehalterinnen und Hundehalter (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden).
          Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde.

Übergangsbestimmung:
                   Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde.


Nähere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung 

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.

31.05.2023